| KFZ Euro-Kennzeichen | |
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Am 01.05.1995 wurde den Fahrzeughaltern die Möglichkeit gegeben ein sich für ein Euro-Kennzeichen zu entscheiden. Zunächst wurde von einer Pflicht abgesehen um etwas Erfahrung zu sammeln. Seit 01.06.1998 ist es für die Fahrten innerhalb der EU keine Pflicht mehr sein Fahrzeug deutlich mit einem Aufkleber (der auf die Herkunft hinweist) zu kennzeichnen soweit das Auto mit einem Euro Nummerschild ausgestattet ist. Die aus der Testlaufzeit gewonnenen Erkenntnisse zur Praktikabilität und Akzeptanz waren positiv, so dass die bislang geltende Wahlmöglichkeit abgeschafft wurde. Seit dem 01.11.2000 werden bei neu zugelassenen Fahrzeugen, bei einer Neuzuteilung von Kennzeichen (z. B. bei Standortwechsel) oder bei Ersatz der Schilder (z. B. bei Verlust) ausschließlich Euro-Kennzeichen ausgegeben. Da die Kombination aus beiden Schilderarten nicht gestattet ist, müssen bei Verslust von einem Nummerschild beide dem neuen Standart angepasst werden. Für die älteren Nummerschilder wird es keine Umtauschpflicht geben. |
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