| KFZ Kurzzeitkennzeichen | |
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Seit 01. Mai 1998 wird zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten das Kurzzeitkennzeichen ausgegeben. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen, das zur mehrmaligen Verwendung als sog. Händlerkennzeichen existiert, ist weiter so geblieben. Jedes Kurzzeitkennzeichen ist mit einem Datum versehen und ist nur bist zum Ablauf von diesem gültig. Dieses besteht aus 3 Zahlen die übereinander eingeprägt sind. Die Laufzeit ist auf höchstens 5 Tage ab Zuteilung begrenzt. Das Kurzzeit-Kennzeichen soll das Verfahren einfachen, denn das Kennzeichen muss nicht bei der Zulassungsstelle wieder abgegeben werden sondern wird für eine einmalige Nutzung ausgestellt. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden. |
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