| KFZ Saisonkennzeichen | |
Am 1. März 1997 wurde für Fahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, das sog. Saisonkennzeichen Eingeführt. Der Vorteil für den Fahrzeug-Halter liegt darin, dass er - wenn er sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen und dafür zulassen will - nicht zweimal jährlich zur Zulassungstelle zwecks Wiederzulassung im Frühling und vorübergehender Stillegung im Herbst fahren muß. Für den Halter bedeutet dies eine Ersparnis von Zeit und Gebühren, bei der Behörde wird der Verwaltungsaufwand reduziert. Der Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens Angaben auf dem Kennzeichen Anwendbare Vorschriften |
WERBEANZEIGED&W Autotuning
Qualitätstuning zu Hammerpreisen. Über 130.000 Produkte sind in unserem Online Shop zu bestellen. Gezielte Produktsuche durch Eingabe der KFZ-Daten möglich.